Von Nico Stino
Jacques Baud lebt in Brüssel, und seit Dezember kommt er dort kaum noch an sein Geld. Der frühere Schweizer Oberst und Geheimdienstmitarbeiter steht auf der Sanktionsliste der EU. Sein Vermögen ist gesperrt, und er darf weder in die EU einreisen noch durch sie hindurch reisen. Da er selbst in Belgien wohnt, sitzt er dort fest. Erst eine humanitäre Ausnahmegenehmigung der belgischen Behörden erlaubte ihm, das Lebensnotwendigste zu bezahlen.
Der Fall wäre eine Angelegenheit zwischen Brüssel und einem Einzelnen, gäbe es nicht ein Detail: Die Schweiz hat diese Sanktion nie übernommen. In der Schweiz gilt sie nicht. Trotzdem sperrte die UBS laut Inside Paradeplatz sämtliche Konten des Mannes, ohne Vorwarnung und ohne öffentliche Begründung.
Am vergangenen Sonntag hat das Volk über die Neutralitätsinitiative entschieden, und der Zufall will es, dass beide Geschichten zusammengehören. In beiden geht es um dieselbe Frage: Wie viel Eigenständigkeit bleibt einem kleinen, eng verflochtenen Land, wenn die Grossen in Brüssel und Washington die Regeln setzen?
Herbst 2008: Die Rettung, die alles ändern sollte
Um das zu beantworten, muss man weit zurückgehen, zur UBS und zu einem Herbst, den die Bank nur knapp überstand. Im Jahr 2008 flossen Kundengelder ab, und die Zahlungsfähigkeit der grössten Schweizer Bank stand in Zweifel. Ein Versuch, frisches Kapital am Markt aufzutreiben, war gescheitert.
Der Bund sprang ein und zeichnete eine Pflichtwandelanleihe über sechs Milliarden Franken. Die Nationalbank gründete eigens einen Fonds, der der UBS toxische Wertschriften für bis zu 54 Milliarden Dollar abkaufte. Am Ende beanspruchte die Bank davon 38,7 Milliarden. Die Behörden hatten den Rettungsplan mit der Bankspitze fast über Nacht ausgehandelt.
Das politische Versprechen danach war eindeutig: nie wieder. Die Schweiz verschärfte die Eigenkapitalvorschriften für systemrelevante Banken. Die Too-big-to-fail-Reform sollte sicherstellen, dass eine Grossbank im Ernstfall saniert oder abgewickelt werden kann, ohne dass die Steuerzahler haften.
März 2023: Dasselbe Drehbuch, grössere Summen
Die Reform hat den Ernstfall nie bestanden. Im März 2023 stürzte die Credit Suisse nach einer Serie von Skandalen und einem Vertrauensverlust in die Krise, Kunden zogen ihr Geld im grossen Stil ab. Innert weniger Tage schnürten Bundesrat, Nationalbank und Finma ein Notpaket. Am 19. März verkündeten UBS und Credit Suisse die geplante Fusion, der Bundesrat setzte sie auf verfassungsunmittelbarer Grundlage durch.
Die Zahlen sind gewaltig. Laut NZZ setzte der Bund insgesamt 109 Milliarden Franken ins Risiko, dazu kamen rund 100 Milliarden an ungesicherten Liquiditätshilfen der Nationalbank. Das Parlament setzte im Juni 2023 eine Untersuchungskommission ein.
Eine Studie der ZHAW hält fest, die Probleme der Bank seien mit staatlicher Hilfe «wegfusioniert» worden. Rechtsexperten der Westschweizer Forschungsstelle CDBF prüften die Entscheide vom März 2023 und stellten fest, dass sie von den eigentlichen Zielen der Reform nach 2008 abwichen. Heute verlangt die Politik höhere Eigenkapitalpuffer. Nach einem Kommentar von finews würde allein die Forderung, Auslandstöchter im Stammhaus voll zu unterlegen, die UBS zusätzlich rund 25 Milliarden Franken kosten.
Damit steht eine Bank da, die der Staat zweimal aufgefangen hat und die heute grösser ist als vor der Krise. Das ist der Hintergrund, vor dem man ihr Verhalten im Fall Baud lesen muss.
Februar 2022: Neutralität mit Fussnoten
Auf der anderen Seite läuft die zweite Geschichte. Am 24. Februar 2022 überfiel Russland die Ukraine. Vier Tage später, am 28. Februar, beschloss der Bundesrat an einer ausserordentlichen Sitzung, die Sanktionen der EU zu übernehmen. Zuvor hatte er gezögert, und die Schweiz stand international unter Druck.
Seither folgt sie Brüssel fast lückenlos. In den vergangenen vier Jahren verabschiedete die EU 21 Sanktionspakete, die Schweiz übernahm nahezu alle davon. Die bemerkenswerte Ausnahme betrifft eine Bestimmung zu den Auslandsniederlassungen Schweizer Unternehmen, die der Bundesrat nicht mittragen wollte. Nach Angaben der Plattform Denkstrom sind in der Schweiz russische Vermögen von rund 8,5 Milliarden Franken gesperrt.
Der Bundesrat begründet diesen Kurs juristisch. Das Neutralitätsrecht, wie es die Haager Abkommen von 1907 festlegen, verbiete die militärische Begünstigung einer Kriegspartei. Wirtschaftliche Zwangsmassnahmen seien davon nicht erfasst. Das EDA hält denn auch fest, dass sich an der Neutralität der Schweiz durch die Übernahme der EU-Sanktionen nichts ändere.
Ein zweites Argument klingt politischer. Der fallweise Entscheid über Sanktionen diene den Interessen der Schweiz: der Wahrung des Völkerrechts, der Werte und der Solidarität mit den wichtigsten Partnern. In der Ständeratsdebatte führte ein Mitte-Vertreter aus, nicht die Teilnahme, sondern das Abseitsstehen könne die Glaubwürdigkeit der Neutralität gefährden.
Wie dehnbar diese Konstruktion ist, zeigt ein Detail, das wenig Beachtung fand: Die Schweiz sanktioniert auch die Ukraine, bei einer breiten Palette kriegsrelevanter Güter. Der Bundesrat beruft sich dabei auf das neutralitätsrechtliche Gleichbehandlungsgebot. Der Völkerrechtler Jörg Künzli widerspricht: Bei einem klaren Angriffskrieg könne man die Neutralität im Licht des Gewaltverbots der UNO-Charta auslegen. Wer aber in diesem Krieg nicht zwischen Angreifer und Angegriffenem unterscheidet, betont ausgerechnet die Gleichbehandlung, wo das Völkerrecht eine Unterscheidung nahelegt.
September 2026: Das Volk entscheidet
Gegen diese Praxis richtete sich die Neutralitätsinitiative, hinter der Pro Schweiz und alt Bundesrat Christoph Blocher standen. Sie wollte Sanktionen gegen Kriegsparteien ohne UNO-Beschluss verbieten und die Zusammenarbeit mit Militärbündnissen auf den Fall eines direkten Angriffs auf die Schweiz beschränken. Bundesrat und Parlament lehnten sie ab. Auch der Ständerat hatte im Mai 2025 darüber debattiert.
Am 27. September 2026 fiel das Verdikt: 70,2 Prozent Nein, das Ständemehr wurde deutlich verfehlt. Der Bundesrat will die bisherige Neutralitätspraxis weiterführen und Sanktionen übernehmen können, wenn er es für nötig hält.
Man darf dieses Ergebnis nicht kleinreden. Die Bevölkerung hat die Praxis der letzten vier Jahre nicht nur geduldet, sondern ausdrücklich bestätigt. Sie hat die Möglichkeit, Sanktionen zu übernehmen, nicht aus der Verfassung gestrichen. Wer nun behauptet, die Behörden hätten die Neutralität hinter dem Rücken des Volkes ausgehöhlt, muss diesen Befund erklären.
Der Fall Baud: Was der Staat nicht regelt, regelt die Bank
Und doch bleibt die Frage, die die Abstimmung nicht beantwortet hat. Sie lautet: Wer entscheidet eigentlich, wie weit eine Sanktion reicht, wenn der Staat sie gar nicht erlassen hat?
Im Fall Baud entschied das Institut. Die EU wirft dem 66-jährigen Ex-Oberst vor, Sprachrohr Russlands zu sein und Desinformation zu verbreiten. Baud weist das zurück. Die Vorwürfe gegen ihn seien «schlichtweg falsch», sagte er der Berliner Zeitung. In der NZZ schilderte er, wie ihn die Massnahme völlig unvorbereitet getroffen habe: Von einem Tag auf den anderen seien Kreditkarten, Versicherungen und Bankkonten gesperrt gewesen, auch jene in der Schweiz. Die Kommentare reichen von der Warnung vor einer Krise der Meinungsfreiheit, wie sie der Verfassungsblog formuliert, bis zur Empörung über das «Kuschen» der UBS vor Brüssel in der Weltwoche.
Ob die EU-Vorwürfe stimmen, lässt sich von aussen nicht abschliessend beurteilen. Das ist auch nicht der Punkt dieses Textes. Bemerkenswert ist der Mechanismus. Die Sanktion entfaltet in der Schweiz rechtlich keine Wirkung. Trotzdem vollzieht sie die grösste Bank des Landes nach, wohl aus Sorge um ihr Geschäft in der EU und in den USA. Eine Begründung hat sie nicht geliefert. Inside Paradeplatz sprach von «Zero Info».
Rechtlich ist das kaum angreifbar. Eine Bank ist ein privates Unternehmen, und in der Schweiz besteht kein Kontrahierungszwang. Niemand muss einen Kunden behalten, solange der Grund nicht diskriminierend ist. Die Finma überwacht Solvenz und Risikomanagement, nicht einzelne Kundenentscheide. Der Bund hat, soweit bekannt, nicht eingegriffen. Infosperber wirft ihm vor, Baud fallen gelassen zu haben.
Einordnung: Zwei Prinzipien unter Vorbehalt
Man kann diese beiden Geschichten getrennt lesen. Dann ist die Neutralität eine Frage der Aussenpolitik, für die der Bundesrat einen sauberen juristischen Rahmen vorweisen kann, und das Konto von Baud eine Frage des Vertragsrechts. Beides hält der Prüfung im Einzelnen stand.
Liest man sie zusammen, erkennt man ein Muster. Der Staat betont ein Prinzip, die Neutralität, und richtet sein Handeln an der Lage aus. Die Bank betont ihre unternehmerische Freiheit, nachdem der Staat sie zweimal aufgefangen hat, und folgt dabei Regeln, die ihr Heimatland nie erlassen hat. In beiden Fällen ziehen die Etiketten und die Praxis in verschiedene Richtungen, und in beiden Fällen bestimmen letztlich die grösseren Partner den Spielraum.
Das ist nicht illegal, und es ist für ein Land, dessen Aussenhandel zu über 60 Prozent an der EU hängt, nicht einmal unvernünftig. Politologen nennen das asymmetrische Interdependenz: Kleine Staaten haben strukturell weniger Verhandlungsmacht. Der Bundesrat hätte sich dem europäischen Umfeld schwerlich entziehen können, ohne als Umgehungsplattform für Sanktionen verdächtigt zu werden.
Problematisch ist die Sprache. Wer Anpassung weiterhin Neutralität nennt und Gefolgschaft Unabhängigkeit, verliert die Deutungshoheit über beide Wörter. Ehrlicher wäre es, die Interessen offen zu benennen: Wir folgen Brüssel, weil wir es uns wirtschaftlich nicht leisten können, es nicht zu tun. Das Volk hat diese Frage am Sonntag der Sache nach beantwortet, mit einem klaren Nein zu mehr Distanz.
Eine zweite Frage hat es nicht gestellt bekommen, und sie betrifft die UBS: Was schuldet eine Bank, die zweimal mit Steuergeld und Staatsgarantien gestützt wurde, dem Gemeinwesen, das sie trug? Einen gesetzlichen Anspruch auf Mitsprache gibt es nicht. Ob es eine politische Verpflichtung gibt, ist eine Frage, die das Parlament beantworten müsste.
Die nächste Gelegenheit dazu kommt schneller, als man denkt. Die Bilateralen III wurden am 2. März 2026 in Brüssel von Bundespräsident Guy Parmelin und EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen unterzeichnet und liegen nun beim Parlament. Der Bundesrat betont, er wolle den bilateralen Weg stabilisieren und keinen EU-Beitritt. Kritiker sehen in der dynamischen Rechtsübernahme eine schleichende Integration durch die Hintertür. Beide Lesarten lassen sich belegen, und das ist der Kern des Problems: Es ist nicht klar, was die Schweiz sein will, und das lässt sich nicht mit Etiketten klären.
Quellen: SRF (Abstimmungsresultat 27. September 2026; Sanktionen gegen Ukraine und Russland), SECO und admin.ch (Beschluss vom 28. Februar 2022), EDA (Fragen und Antworten zur Neutralität; Paket Schweiz–EU), swissinfo (Übersicht Russland-Sanktionen), Tages-Anzeiger (Ausnahme bei Auslandstöchtern), NZZ (Rettungsvergleich 2008/2023; Interview Baud), EFD (Übernahme der Credit Suisse), ZHAW, CDBF, finews, Inside Paradeplatz, Infosperber, Blick, Verfassungsblog, Weltwoche, Denkstrom, Wikipedia (Neutralitätsinitiative, Bilaterale III)
Über Swissvox
Swissvox ist eine unabhängige Schweizer Medienplattform, die allein von ihren Leserinnen und Lesern getragen wird, frei von Parteibindung, Werbekunden und staatlicher Unterstützung. Wer unabhängigen Journalismus stärken will, kann Swissvox mit einer Mitgliedschaft unterstützen. Ein Swissvox-Abo ist zugleich ein Techvox-Abo: Zahle eins, erhalte zwei. Techvox ist die englische Ausgabe, deren Inhalte sich per Klick ins Deutsche übersetzen lassen, und berichtet über neue Technologien, KI, Robotik und vieles mehr.



