Europa will Unternehmen das Leben leichter machen. Weniger Bürokratie, schnellere Gründungen, digitale Verfahren und ein einheitlicher Rechtsrahmen sollen dafür sorgen, dass Unternehmen nicht länger an 27 unterschiedlichen Gesellschaftsrechtssystemen scheitern. Was auf den ersten Blick nach einem technischen Projekt für Gründer und Start-ups aussieht, könnte jedoch eine viel grundsätzlichere Frage aufwerfen: Was passiert mit den Rechten der Arbeitnehmer, wenn ein Unternehmen seinen rechtlichen Standort frei wählen kann, während seine Beschäftigten ganz woanders arbeiten?
Genau an diesem Punkt entzündet sich derzeit eine heftige Auseinandersetzung in Brüssel.
Die Europäische Kommission hat im März 2026 ihren Vorschlag für eine neue europäische Gesellschaftsform vorgelegt. Sie trägt den Namen „EU Inc.“ und soll als sogenanntes „28. Regime“ neben den bestehenden nationalen Unternehmensformen stehen. Ein Unternehmen könnte künftig vollständig digital gegründet werden, die Registrierung soll innerhalb von 48 Stunden möglich sein, die Kosten sollen maximal 100 Euro betragen und ein Mindestkapital wäre nicht erforderlich. Auch spätere Vorgänge wie Aktienübertragungen, Finanzierungen und bestimmte Insolvenzverfahren sollen digitalisiert und vereinheitlicht werden. (European Commission)
Das Ziel der Kommission ist klar: Europa soll für Unternehmensgründungen und Investitionen attraktiver werden. Die EU argumentiert, dass Unternehmen heute mit einer Vielzahl unterschiedlicher nationaler Regeln konfrontiert sind und dass gerade innovative Firmen dadurch Zeit und Geld verlieren. EU Inc. soll deshalb einen einheitlichen europäischen Rechtsrahmen schaffen, der grenzüberschreitendes Wirtschaften erleichtert. Die neue Rechtsform wäre freiwillig und würde die bestehenden nationalen Gesellschaftsformen nicht ersetzen. (European Commission)
Doch genau die Möglichkeit, den europäischen Unternehmenssitz frei zu wählen, sorgt bei den Gewerkschaften für Misstrauen.
Denn ein Unternehmen kann wirtschaftlich in einem Land tätig sein, seine Beschäftigten dort beschäftigen und trotzdem seine Gesellschaft nach einem anderen nationalen Rechtsrahmen organisieren. Die Europäische Kommission betont ausdrücklich, dass die nationalen Arbeits- und Sozialgesetze durch EU Inc. nicht verändert werden sollen. Nach Darstellung der Kommission sollen die entsprechenden nationalen Schutzbestimmungen weiterhin gelten. (European Commission)
Die Gewerkschaften halten diese Zusicherung allerdings für nicht ausreichend.
Der Europäische Gewerkschaftsbund warnt insbesondere davor, dass die neue Unternehmensform Möglichkeiten schaffen könnte, die rechtliche Struktur eines Unternehmens von seinem tatsächlichen Arbeitsort zu entkoppeln. Dadurch könnte ein Wettbewerb zwischen Staaten entstehen, bei dem Unternehmen jene Rechtsordnung wählen, die für sie günstiger ist. Die entscheidende Frage wäre dann nicht mehr nur, wo die Beschäftigten tatsächlich arbeiten, sondern zunehmend auch, unter welchem rechtlichen Rahmen das Unternehmen organisiert ist.
Das ist der Kern des Konflikts.
Die Befürchtung lautet nicht, dass EU Inc. automatisch sämtliche nationalen Arbeitsgesetze abschafft. Das tut der Vorschlag nach seinem derzeitigen Stand gerade nicht. Das Problem liegt vielmehr in der Frage, ob die vorgesehenen Schutzmechanismen tatsächlich verhindern können, dass Unternehmen ihre europäische Struktur so gestalten, dass Arbeitnehmerrechte faktisch geschwächt werden.
Besonders sensibel ist dabei die Mitbestimmung. In vielen europäischen Ländern haben Arbeitnehmer nicht nur Ansprüche auf Lohn und Arbeitszeit, sondern auch auf Information, Konsultation und teilweise Beteiligung an Unternehmensentscheidungen. Wenn sich die rechtliche Unternehmensstruktur künftig leichter über Grenzen hinweg verschieben lässt, stellt sich zwangsläufig die Frage, welche Beteiligungsrechte für die Beschäftigten gelten und wo diese durchgesetzt werden können.
Hinzu kommt die zunehmende Digitalisierung des gesamten Unternehmenslebens. Gründung, Aktienübertragungen, Kapitalmaßnahmen und teilweise auch die Abwicklung eines Unternehmens sollen digital möglich werden. Das kann Verwaltung erheblich vereinfachen. Gleichzeitig entsteht aber ein Unternehmen, dessen rechtliche Existenz immer weniger an einen konkreten Ort gebunden ist.
Das ist ökonomisch effizient – und rechtlich anspruchsvoll.
Denn ein Arbeitnehmer ist kein digitales Dokument. Er arbeitet an einem bestimmten Ort, lebt in einer bestimmten sozialen Umgebung und unterliegt im Alltag sehr konkreten Arbeitsbedingungen. Wenn dagegen die Gesellschaft, für die er arbeitet, innerhalb weniger Stunden in einem anderen europäischen Rechtsrahmen gegründet werden kann, entsteht ein Spannungsverhältnis zwischen dem virtuellen Unternehmen und der realen Arbeitswelt.
Auch bei den geplanten Mitarbeiteraktien gibt es Diskussionen. Die Kommission sieht sogenannte Stock Options unter anderem als Instrument, um Beschäftigte zu gewinnen und langfristig an Unternehmen zu binden. Gewerkschaften befürchten dagegen, dass Beteiligungsmodelle nicht dazu verwendet werden dürfen, reguläre Löhne zu ersetzen oder zu ergänzen, wenn dadurch bestehende Mindeststandards unterschritten würden.
Damit berührt EU Inc. eine viel größere Entwicklung, die Europa seit Jahren beschäftigt: Wie viel wirtschaftliche Freiheit kann ein Binnenmarkt schaffen, ohne dass daraus ein Wettbewerb um die niedrigsten sozialen Standards entsteht?
Die Europäische Union hat dieses Problem bereits in anderen Bereichen kennengelernt. Kapital, Unternehmen und Dienstleistungen können sich relativ leicht über Grenzen bewegen. Arbeitnehmerrechte sind dagegen stärker an nationale Institutionen, Tarifverträge und soziale Sicherungssysteme gebunden. Je mobiler Unternehmen werden, desto wichtiger wird deshalb die Frage, wie mobil auch die Durchsetzung von Arbeitnehmerrechten sein muss.
Interessant ist dabei der Zeitpunkt der Debatte. Die Kommission arbeitet gleichzeitig an Maßnahmen, die die Rechte mobiler Arbeitnehmer innerhalb der EU stärken sollen. Im September 2026 wurde etwa ein neues Paket zur fairen Arbeitsmobilität vorgestellt, das die Anerkennung beruflicher Qualifikationen erleichtern, den Zugang zu Sozialversicherungsrechten verbessern und die grenzüberschreitende Durchsetzung von Arbeitnehmerrechten stärken soll. Auch die Europäische Arbeitsbehörde soll zusätzliche Möglichkeiten erhalten, gegen Missbrauch und illegale Beschäftigung vorzugehen. (European Commission)
Europa bewegt sich damit gleichzeitig in zwei Richtungen: Unternehmen sollen leichter über Grenzen hinweg funktionieren können, während Arbeitnehmer besser vor den Risiken dieser grenzüberschreitenden Arbeitswelt geschützt werden sollen.
Ob diese beiden Entwicklungen tatsächlich zusammenpassen, wird wesentlich davon abhängen, wie die endgültige EU-Inc-Regelung ausgestaltet wird.
Noch ist nichts endgültig entschieden. Der Vorschlag muss das weitere Gesetzgebungsverfahren durchlaufen, und entscheidend wird sein, welche Änderungen Parlament und Mitgliedstaaten vornehmen. Gerade bei der Verbindung zwischen Unternehmenssitz, tatsächlichem Arbeitsort, Tarifverträgen, Mitbestimmung und Sozialrecht dürfte der politische Streit weitergehen.
EU Inc. ist deshalb mehr als eine neue digitale Unternehmensform. Hinter den scheinbar technischen Fragen nach Registrierung, Aktien und Unternehmensgründung steckt eine grundsätzliche Frage über die Zukunft des europäischen Wirtschaftsmodells.
Soll ein Unternehmen in Europa künftig vor allem dort rechtlich verankert sein, wo es registriert ist – oder dort, wo seine wirtschaftliche Tätigkeit und seine Beschäftigten tatsächlich sitzen?
An dieser Frage entscheidet sich möglicherweise weit mehr als die Geschwindigkeit einer Unternehmensgründung. Es geht darum, ob der digitale europäische Binnenmarkt gleichzeitig ein Markt bleibt, in dem wirtschaftliche Freiheit und soziale Rechte miteinander verbunden werden können.
Und genau deshalb lohnt sich ein genauer Blick auf EU Inc., bevor aus einer technischen Vereinfachung eine grundlegende Veränderung des europäischen Arbeits- und Unternehmensrechts wird.



