Die bürokratische Todesstrafe
Wenn Menschlichkeit im Visier der Justiz landet
Der Fall Hüseyin Droĝru
Stellen Sie sich vor, Sie sind ausschließlich deutscher Staatsbürger, leben in Berlin und finden sich von einem Tag auf den anderen in einer Existenzvernichtung wieder, die bisher nur aus totalitären Dystopien bekannt war. Seit Mai 2025 führt die EU Hüseyin Droĝru im Rahmen ihres 17. Russland-Sanktionspakets als „prorussischen Desinformanten“. Die Konsequenz ist eine totale finanzielle und soziale Blockade, die bis in das Kinderzimmer seiner drei kleinen Kinder – darunter zwei Säuglinge – reicht.
In Berlin verweigern Banken und staatliche Stellen Droĝru seit Januar 2026 den Zugriff auf das absolute Existenzminimum. Er kann weder Nahrung noch Windeln kaufen. Da die EU-Repressionen offiziell als „außenpolitische Maßnahmen“ deklariert werden, die eigene Staatsbürger theoretisch gar nicht treffen dürften, fehlt jede gesetzliche Regulierung für diesen Fall. Statt diese Lücke humanitär zu schließen, hat die Bundesregierung einen Mechanismus in Gang gesetzt, der die Existenzvernichtung zur bürokratischen Routine erhebt.
Hilfeleistung als schwere Straftat
Was bisher als bloße Ordnungswidrigkeit mit Bußgeldern zwischen 133.000 und 37,5 Millionen Euro geahndet wurde, ist seit letzter Woche eine schwere Straftat. Mit dem „Gesetz zur Anpassung von Straftatbeständen“ hat der Bundestag die Daumenschrauben massiv angezogen. Diese „Harmonisierung“ mit EU-Standards ist in Wahrheit die Kriminalisierung von Solidarität und menschlicher Grundversorgung.
Für Unternehmen bedeutet dies Bußgelder von acht bis 40 Millionen Euro oder – was weitaus schwerer wiegt – ein bis fünf Prozent des weltweiten Jahresumsatzes. Doch die eigentliche Gefahr trifft Privatpersonen: Wer versucht, die Not eines Sanktionierten zu lindern, riskiert eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren. In „besonders schweren Fällen“ sieht das Gesetz eine Spanne von fünf bis zehn Jahren vor.
„Wer Droĝru hilft, dem drohen fünf bis zehn Jahre Haft.“
Dies markiert einen fundamentalen Wendepunkt in der deutschen Rechtspraxis: Hilfe ist kein Akt der Mitmenschlichkeit mehr, sondern ein strafbarer Angriff auf die außenpolitische Strategie der EU.
Die „Bürokratische Todesstrafe“ – Entzug der Lebensgrundlage
Der Begriff der „bürokratischen Todesstrafe“ ist keine journalistische Zuspitzung, sondern eine präzise Beschreibung des Zustands. Da Verträge aller Art mit Sanktionierten unter Strafe stehen, exekutiert das Gesetz den vollständigen gesellschaftlichen Ausschluss. Dienstleister werden durch drakonische Strafandrohungen zur sofortigen Kündigung gezwungen.
Folgende lebensnotwendige Leistungen fallen unter das strikte Verbot:
Wohnraum: Abschluss oder Fortführung von Miet- und Pachtverträgen (erzwungene Obdachlosigkeit).
Gesundheit: Mitgliedschaften in Krankenkassen und medizinische Versorgung.
Grundversorgung: Belieferung mit Strom, Gas und Wasser.
Kommunikation: Internetzugang, Telefonie und jegliche Rundfunkdienstleistungen.
Finanzen: Honorare, Spenden oder jedwede Zuwendungen von Bedarfsgütern.
Zwar enthält der Text eine Klausel für „humanitäre Nothilfe“, doch diese entpuppt sich bei genauerer Analyse als inhaltsleere Floskel. Mangels klarer Definitionen ist das rechtliche Risiko für Helfer so unkalkulierbar, dass faktisch eine totale soziale Isolation eintritt.
Das Ende der Verteidigung – Anwaltsverbot
Der wohl gravierendste Angriff auf den Rechtsstaat ist das faktische Verbot der juristischen Verteidigung. Das neue Gesetz stuft sogar die Erbringung von Rechtsberatung als strafbare Dienstleistung ein. Dies liquidiert den verfassungsmäßigen Anspruch auf ein faires Verfahren.
Hier offenbart sich eine beispiellose staatliche Doppelmoral: Während Regierungsvertreter in der Bundespressekonferenz gebetsmühlenartig betonen, dass der Rechtsweg für Sanktionierte selbstverständlich offenstehe, kriminalisiert die tatsächliche Gesetzeslage jeden Anwalt, der dieses Mandat übernehmen würde. Wer sich wehrt, findet niemanden, der ihn vertritt, ohne selbst eine Haftstrafe zu riskieren. Die Verteidigung wird zur Straftat erklärt.
Geringe Hürden für maximale Repression
Wie willkürlich das Instrument der Sanktionierung eingesetzt wird, zeigt der Fall Droĝru und seiner Plattform red.media. Es wurden keine Beweise für russische Verbindungen vorgelegt. Stattdessen reichten journalistische Tätigkeiten und Meinungsäußerungen aus, um die Existenzvernichtung einzuleiten:
Dokumentation von Protesten: Das Filmen von Universitätsbesetzungen gegen israelische Militäreinsätze.
X-Beiträge: Kritische Posts über die deutsche Regierungspolitik.
Mitarbeiter-Historie: Die Tatsache, dass Angestellte von red.media früher einmal für russische Medien arbeiteten (vor deren Verbot).
Dieser Fall ist kein Einzelsatz. Ob Thomas Röper, Alina Lipp oder der Schweizer Analyst Jacques Baud – das Muster ist identisch. Baud etwa sitzt derzeit in Brüssel fest und kann nicht in die Schweiz zurückkehren. Besonders besorgniserregend für die Pressefreiheit: Selbst Banken in Drittstaaten wie der Schweiz üben „präventiven Gehorsam“ und sperren Konten, um mögliche Konflikte mit der EU im Vorfeld zu vermeiden. Es ist ein System der präventiven Einschüchterung, das jeden treffen kann, der vom offiziellen Narrativ abweicht.
Ein Ausblick auf die Grundrechte
Wir erleben derzeit die schleichende Ersetzung des Grundgesetzes durch administrative EU-Verordnungen. Wenn Listen ohne Prozess, ohne Anhörung und ohne Unschuldsvermutung über Leben und Tod entscheiden können, ist der Rechtsstaat am Ende. Die Presse-, Meinungs- und Informationsfreiheit wird nicht mehr durch Argumente, sondern durch den Entzug von Brot und Obdach bekämpft.
Es stellt sich die bittere Frage: Hat das deutsche Grundgesetz faktisch noch Bestand, oder wurde es durch administrative Dekrete aus Brüssel ersetzt, die das Recht auf ein physisches Existenzminimum schlichtweg annullieren? Wo die Grenze zwischen politischer Sanktion und der Vernichtung der menschlichen Existenz fällt, dort endet die Demokratie.




Genau darum nein zur dynamischen Rechtsübernahme! Sonst überlegen sich noch unsere Selbstvertreter dies in der Schweiz anzuwenden
Das ist so krass, dass Menschen, denen ich davon erzähle, verlegen nach einem Ausweg schauen, ihr Handy nehmen oder glücklicherweise einen Termin haben oder.... Nur nicht zuhören müssen. Den gleichen Effekt erlebst du, wenn du von den ermordeten Kindern im Gaza-Streifen sprichst. Das ist so unglaublich, dass man besser nichts davon weiß. Ist das hier genauso? Oder wieso hat der Artikel so wenig Resonanz? Ich bin froh und dankbar für deinen Beitrag. Obwohl er mich inhaltlich nicht mehr wirklich loslässt. Wo ist die Menschlichkeit?